Unsere Themen

Wir sind für Familien aktiv

Der Familienbund versteht sich als politische Interessenvertretung für Familien. Familienpolitik ist Querschnittspolitik, d.h. von sehr vielen Politikbereichen auf verschiedenen Ebenen werden die Interessen von Familien berührt. Entsprechend vielfältig sind die Themen und Handlungsfelder des Familienbundes.
Der Landesverband konzentriert sich auf folgende landespolitische Themen:

Im Mittelpunkt von Erziehung, Bildung und Betreuung müssen das Wohl des Kindes und seine individuelle Förderung stehen.

Eltern haben die Erst- und Hauptverantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Die Familie ist der erste und wichtigste Ort der Entwicklung und Förderung von Kindern. Wenn diese Tageseinrichtungen und Schulen besuchen, sollte eine gute Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Fachkräften bestehen, die Institutionen sollten die Erziehungskompetenz der Eltern fördern. Für die Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen sind die Eltern, die Tageseinrichtungen und die Schulen gemeinsam verantwortlich. Dabei hat jedes Kind ein Recht auf die seinen individuellen Fähigkeiten entsprechende bestmögliche Förderung, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht.

Eltern müssen grundsätzlich frei entscheiden können, in welchem Umfang sie die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen oder dafür Angebote außerfamiliärer Bildung und Betreuung hinzuziehen. Zu dieser Wahlfreiheit gehört unabdingbar ein plural ausgerichtetes, qualitativ gut ausgestattetes und bedarfsdeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot, das den Bedürfnissen der Kinder sowie den Anforderungen der Eltern Rechnung trägt.

Das ist wichtig:

  • Bund, Länder und Kommunen müssen verlässliche und vielfältige Betreuungs- und Bildungsangebote in Form von Kinderkrippen und Kindertagesstätten, Tagespflege, Schülerbetreuung und Ganztagsschulen schaffen.
  • Zeitgleich zum quantitativen Ausbau muss die Qualität der Betreuung verbessert werden. Insbesondere tragen eine Verringerung der Gruppengröße und die bessere Qualifizierung (und Vergütung) von erziehendem und betreuendem Personal zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation bei.
  • Bildung – angefangen von frühkindlicher Bildung über den Primar- und den Sekundarbereich hin zu universitärer Bildung -, sollte grundsätzlich beitragsfrei sein.

Eltern benötigen für die gute Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege eine verlässliche und hochqualifizierte Kinderbetreuung. Das Kinderbildungsgesetz NRW muss dringend erneuert bzw. reformiert werden, vor allem die darin festgelegten Finanzierungsregelungen gehören auf den Prüfstand, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die freien Träger der Jugendhilfe (Kirchen, Sportvereine, private Initiativen…) sich aus der Kinderbetreuung zurückziehen. Die Städte und Gemeinden könnten die dann entstehende Lücke aus eigener Kraft nicht schließen.

Das ist wichtig:

  • Die finanzielle Förderung der Einrichtungen muss entsprechend des tatsächlichen Bedarfes neu ausgerichtet werden.
  • Die Personalschlüssel für Kitas müssen verbessert werden, damit die Einrichtungen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag angemessen gerecht werden können. Die Freistellung der Einrichtungsleitungen muss ausgeweitet werden, damit Verwaltungs- nicht auf Kosten der pädagogischen Arbeit geht.
  • Für die Beratung und Zusammenarbeit mit den Eltern sowie zur Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit sind umfangreichere Zeitressourcen vorzusehen.
  • Die Mitwirkungsrechte von Eltern und die Kommunikation zwischen Eltern und Fachkräften ist auszubauen, damit echte Erziehungspartnerschaften erreicht werden.
  • Auf mittlere Sicht ist die vollständige Beitragsfreiheit herzustellen. Bevor diese erreicht ist, sollten die Elternbeiträge wieder landeseinheitlich geregelt werden.
  • Die Ausbildung und Qualifizierung der Fachkräfte in den Einrichtungen muss fortentwickelt und verbessert werden.

Familienzentren haben sich als wertvoller Baustein in der präventiven Familienarbeit erwiesen. Sie stehen allen Familien offen und nehmen die Familie als Einheit in den Blick. Für den wünschenswerten weiteren Ausbau und zusätzliche Leistungen in Bereich Elternarbeit und Erziehungsbegleitung brauchen die Familienzentren wesentlich mehr personelle und finanzielle Ressourcen, als ihnen zurzeit durch die Landesförderung zur Verfügung gestellt werden.

Das ist wichtig:

  • Der Personaleinsatz in den Familienzentren muss ausgeweitet werden – für ein besseres Beratungsangebot, für organisatorische Leistungen der Leitung, ggf. für die Erledigung der Verwaltungsaufgaben und vor allem für die Möglichkeit, angemessen an Weiterbildungen teilnehmen zu können
  • Vor allem finanziell stark belasteten Familien sollten noch bessere Unterstützungen und umfangreichere Begleitung angeboten werden können.
  • Familienzentren sollten konsequent in Richtung Grundschulen ausgebaut werden, damit auch Familien mit Kindern im Grundschulalter begleitet werden können.

Die Anforderungen an den Unterricht in Schulen steigen ständig, die Unterrichtsinhalte werden eher umfangreicher als gestrafft. Vielfach wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass in allen Schulstufen nicht nur die kognitive, sondern auch die soziale und die emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern ist. Für die allermeisten Familien sind die Schulbildung und ggf. die nachmittägliche Betreuung der Kinder ein ganz zentrales Thema.

Das ist wichtig:

  • Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler muss verbessert und die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen weiter erhöht werden.
  • Das Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Schultypen in pluraler Trägerschaft muss erhalten bleiben. Auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zukunftssichere ortsnahe Schullandschaft zu erhalten, dazu können Schulver¬suche jenseits des gegliederten Schulsystems beitragen. Weite Anfahrtszeiten zur Schule müssen vermieden werden.
  • Lehr- und Lernmittel sowie Ganztagsangebote müssen für Eltern kostenfrei sein.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus muss verbessert werden hin zu einer Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus.
  • Die Investitionen in die Qualität des Unterrichts und die Schulausstattung sowie in den Ausbau von Ganztagsschulen müssen erhöht werden. Rückläufige Schülerzahlen dürfen nicht für Kosteneinsparungen genutzt werden.
  • Es sollte für Lehrerinnen und Lehrer die Verpflichtung zu regelmäßigen Fort¬bildungen geben und es sollten genügend Ressourcen bereitgestellt werden, damit Unterrichtsausfälle – aus welchen Gründen auch immer – minimiert werden. Für Lehrerinnen und Lehrer sollten Evaluations- und Beurteilungsverfahren entwickelt werden.
  • Der Zeitpunkt des Übergangs von der Grundschule zu weiterführenden Schulen ist zu überprüfen. Es sollte überprüft und erprobt werden, inwiefern durch längeres gemeinsames Lernen und eine Öffnung der bisherigen Schulstruktur eine (zu) frühe Selektion der Schülerinnen und Schüler verhindert werden kann.
  • Die Qualität und Quantität von Ganztagsangeboten (auch an weiterführenden Schulen) müssen weiter gesteigert werden. Für offene Ganztagsschulen müssen verbindliche Qualitätsstandards entwickelt werden. Die Verpflichtung das offene Ganztagsangebot an allen Wochentagen zu nutzen sollte überprüft werden. Ganztagsangebote in gebundener Form sind soweit auszubauen, dass allen Eltern die Wahl einer entsprechenden Klasse möglich ist.
  • Familien mit Kindern mit Behinderungen bzw. Förderbedarf müssen die Wahl haben, ob die Kinder eine Regel- oder eine Fördereinrichtung besuchen sollen. Die Betreuung der betroffenen Kinder an Regelschulen ist deutlich auszubauen.
  • Berufsorientierung muss in allen Schulformen eine zentrale Bedeutung erhalten.
  • Christlicher und islamischer Religionsunterricht gehören weiter auf den Lehrplan.

Eltern brauchen für die Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung Unterstützung, Förderung und Entlastung durch den Staat. Grundauftrag der Familienbildung ist, Menschen bei der Gestaltung ihres familiären Lebens in allen Belangen zu unterstützen. Familien¬bildung richtet sich an alle Familien und ist ein wesentlicher Beitrag zu einer präventiven Familienpolitik.

Das ist wichtig:

  • Einrichtungen der Familienbildung erbringen wichtige Leistungen in den Bereichen Prävention, Partizipation, Integration von Flüchtlingsfamilien sowie Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und brauchen dazu eine angemessene finanzielle Ausstattung.
  • Kooperationen von Einrichtungen der Familienbildung mit anderen Institutionen wie etwa Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen sind personell und finanziell zu fördern.
  • Das Weiterbildungsgesetz (WBG) in Nordrhein-Westfalen muss weiterentwickelt werden, insbesondere im Bereich der Familienbildung. Alle Mitglieder einer Familie müssen durch das WBG gefördert werden, d.h. die Förderung von Kindern in Maßnahmen der Familienbildung ist in das WBG aufzunehmen.

Zur Stärkung der Familie tragen als präventive Maßnahmen auch Veranstaltungen der Familienerholung bei. Familien können sich hier gegenseitig Anregung und Unterstützung zur Gestaltung des Familienlebens geben. Die Gemeinschaftserfahrungen tragen zum Zusammenhalt der Familienmitglieder bei und verbessern das Familienleben.

Das ist wichtig:

  • Es müssen wieder Mittel für die Familienerholung bereitgestellt werden.

Die Qualität der Paarbeziehung der Eltern trägt entscheidend dazu bei, dass Kinder sich sicher und geborgen fühlen. Die Förderung der Partnerschaftskompetenz der Eltern und die Ehe- und Lebensberatung sind als präventive Familienpolitik auch von gesamtgesellschaft¬lichem Interesse.

Das ist wichtig:

  • Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche müssen erhalten bzw. ausgebaut und finanziell sowie personell besser ausgestattet werden.

Wohnen gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen aller Menschen. Für junge Paare sind bezahlbarer Wohnraum und eine familienfreundliche Infrastruktur neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Wahl des Wohnortes und der Realisierung des Kinderwunsches. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum für Familien ist also eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Das ist wichtig:

  • Der öffentliche geförderte Mietwohnungsbau ist auszubauen, um Familien bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
  • Der Erwerb von Wohneigentum durch Familien muss gefördert werden.
  • Kommunen sollten bei der Entwicklung und Realisierung neuer Modelle der Quartiers-entwicklung, des generationenübergreifenden Wohnens und des längeren Wohnens „in den eigenen vier Wänden“ stärker gefördert werden. Hierbei sind Familien mit demenzerkrankten Angehörigen besonders zu berücksichtigen.